nach meinem kenntnisstand ist es derzeit immer noch so,
dass die beurteilung seitens des tüvs keine verbindlichkeit
für die einstufung bei der kfz-steuer hat.
es mögen findige personen wissen, ob und wo das im kzf-steuergesetz
drinsteht oder nicht. tatsache ist: was auf den finanzämtern gemacht
wird, liegt in derem ermessen.

hört sich ein wenig nach bananenrepublik an, ist es in
meinen augen auch. nichtsdestotrotz ist das derzeit
gängige praxis. wer dagegen angeht muss sich darüber im klaren
sein, dass er einen langen atem braucht. denn wenn der amtsschimmel
(besser der steuerschimmel) mal das wiehern anfängt, kanns u.u.
schon sehr komisch werden.

bevor man sich mit dem finanzamt anlegt, lohnt sich wirklich ein
vergleich der betriebskosten als lkw oder pkw. je nach
tarif ist der unterschied nur noch marginal. da lohnt sich ein
umändern nicht unbedingt.


whipple-scrumtious fudgemallow delight