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wennhiereinermeinenTiteländertbinichdas!
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wennhiereinermeinenTiteländertbinichdas!
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Das heißt Bleche in die hintersten Fenster, Trenngitter, Sitze und Gurte raus und die Haltepunkte zu. Das wird in keinem Gesetzestext verlangt! Nein, aber von manchen Deppen vom Finanzamt. Ist mir aber Wurscht, die haben sich auch ans geltende Recht zu halten. Und genau die Blechgeschichte konnte mir die Dame vom FA nicht im KraftStG nicht zeigen, deswegen musste sie mir zähneknirschend Gewchtsbesteuerung zugestehen.
Gruss Monny
++ Mercedes 1017A zu verkaufen ++
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viermalvierer
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viermalvierer
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Hi, bleibt als Problem noch die "sauteure" LKW-Versicherung, die Vorteile bei der Steuer auffrisst. Hier hilft oft ein Gespräch mit der (bestehenden) Vers.Gesellschaft. Die lassen sich u.U. darauf ein eine bestehende PKW Vers. so weiter laufen zu lassen, weil der "LKW" ja "Privat" genutzt wird usw. Fragen kost' nix, und wenn sich die eine Vers. nicht drauf einlässt, dann eben die Andere... Rechtlich müsste das OK sein, weil es von der Vers.Gesellschaft ja so abgezeichnet ist, oder? Alle Verträge sind ja "verhandelbar"... Cheers, M
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Jungfrau
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Jungfrau
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Hallo zusammen
Ich habe das im Landkreis Lörrach versucht und bin gescheitert. Nach STVZO ein LKW und nach Steuergesetz ein PKW! Zwei Gesetze die sich wiedersprechen aber man dabei gut verdienen. (Landesrecht versus Bundesrecht) Hurra Deutschland. Die Einstufung ist vom zuständigen Beamten und dessen Dienstanweisungen abhängig und das kann von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sein! Am besten vorher erkundigen. Ach ja ich fahre einen 130CC und da ist das Verhältniss Ladefläche zur Personenbeförderungsfläche fast gleich, aber eben nur fast und der Beamte misst so wie es ihm gerade passt. Da ich die Sitzplätze aber brauche, bleibt mir nur übrig, zänhneknirschend zu akzeptieren. Mein Steuerfachanwalt hat das geprüft und abgewunken. Der Aufwand lohnt nicht. Die Differenz von ca. 150.00 Euro im Jahr zwischen LKW und PKW Besteuerung ist zu gering. Übrigens, das Thema läuft schon seit längerem durch verschiedene Internet Foren (auch hier, sucht mal unter den älteren Beträgen) mit unterschiedlichen Erfahrungen. In NRW und Bayern wird am kulantesten beurteilt und vor Gericht ist ein Musterprozess am laufen der noch nicht abgeschlossen ist.
So, jetzt habe ich eine Frage an euch: Weiss schon jemand wie das dann mit der Besteuerung nach CO2 Austoss läuft? wird da nach LKW und PKW unterschieden und wenn ja, wie gross ist der Unterschied.
Grüsse aus dem Dreiländereck Oliver
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fast orginales Billigmodell
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So, jetzt habe ich eine Frage an euch: Weiss schon jemand wie das dann mit der Besteuerung nach CO2 Austoss läuft? wird da nach LKW und PKW unterschieden und wenn ja, wie gross ist der Unterschied. Keine Ahnung. Ist auch nur interessant wenn Du Dir einen Neuwagen zulegen willst. Altfahrzeuge sind von der Reglung nicht betroffen.
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Habemus Papam
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Habemus Papam
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Bis 2013. Dann gehts aber rund.
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viermalvierer
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erstmal ruhig bleiben, es gibt genug fahrzeuge über die es garkeine angaben bezüglich des C02 ausstoßes gibt. nichtmal die verbrauchsangaben sind normgerecht ermittelt. das problem müssen die ersmal lösen. gruß eric
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Habemus Papam
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Da schaffen die sich schon eine Formel für,da hab ma keine Bange.
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Zauberlehrling im Gaswahn
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Also:HAbe das Thema gerade mit meinem G,langer Radstand durch,folgendes Procedere:Erst zum TÜV,LKW Zulassung,dazu Voraussetzung:50cm hohe Trennwand Ladefläche/Fahrgastraum,Gurtverschraubungen verschweisst(hinten)-und klar keine Sitze hinten. Dann zum Finanzamt:Hier wurde verlangt:Trennwand bis zum Himmel,Verblechung der hinteren Seitenscheiben(Heckscheibe nicht),akzeptiert wurden Alucompoundplatten anstelle der Fenster in den Originalrahmen,nix verschweissen!! Finanzamt Ravensburg/Bodensee,BW! Jetzt angenehme Gewichtsbesteuerung. Die ganzen Umbauarbeiten hätte ich mir auch sparen können,die Beurteilung beim Finanzamt erfolgte aus weiter Ferne....
Ehret das Gimp und esst kein Holz!
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Habemus Papam
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Erst zum TÜV,LKW Zulassung,dazu Voraussetzung:50cm hohe Trennwand Ladefläche/Fahrgastraum,Gurtverschraubungen verschweisst(hinten) Konnte er dir auch zeigen,wo das steht? Besonders die Sache mit dem Verschweißen von Zurrpunkten?
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Dann zum Finanzamt:Hier wurde verlangt:Trennwand bis zum Himmel,Verblechung der hinteren Seitenscheiben(Heckscheibe nicht),akzeptiert wurden Alucompoundplatten anstelle der Fenster in den Originalrahmen,nix verschweissen!! Die haben bestimmt dieselbe Arbeitsanweiung vom RP Freiburg wie die in BB auch haben. Ich verweise zum wiederholten Mal auf das KraftStG . Da drin steht nix von Trennwänden, Verblechungen etc.
Gruss Monny
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