Hallo zusammen
Man darf nicht immer wieder den Fehler machen und eine "LKW-Zulassung" mit einer "steuerlichen Anerkennung als LKW"(Gewichtsbesteuerung) durcheinander zu werfen.
Für die steuerliche Anerkennung ist alleine der zuständige Finanzbeamte/beamtin zuständig und bringt keinerlei Änderungen in der Zulassungsbescheinigung mit sich. Sie gilt aber eben auch nur für das aktuell zuständige Finanzamt und ist nicht übertragbar (bei Umzug oder Verkauf).
Eine LKW-Zulassung setzt ein Vorführen bei der Zulassungsstelle voraus und ändert somit auch die Zulassungsbescheinigung, damit auch die Versicherung und sonstige Vorschriften der STVZO im Bezug auf LKW´s. Das zuständige Finanzamt akzeptiert das aber auch nicht einfach so.
Für die meisten Landyfahrer ist ja wohl die Gewichtsbesteuerung Ziel der versuchten Maßnahmen, um Geld zu sparen.
Ich kann euch, aus eigener Erfahrung, nur empfehlen, kontaktiert euren zuständigen Finanzbeamten/beamtin und fragt was gemacht werden muss. Auch hier gilt: "So wie man in den Wald..." usw. Wenn halt an einen Korintenkacker gerät, dann ist das halt Pech aber komischerweise sind es sehr oft auch nur Menschen.

Gruss Björn