Nur dran denken, dass mit den Flaggen ein geschlossener Verband gekennzeichnet wird, der i.d.R. Sonderrechte genießt (gilt z.B. an Ampeln als "ein Fahrzeug") und bei dem der Führer eine besondere Verantwortung hat. (§ 27 STVO )

Ev. ist auch eine Genehmigung einzuholen (je nach Straßenverkehrsamt).