Italien:

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Fahrverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht, außer Fahrzeugen, die für den Personentransport bestimmt sind (Omnibusse). Ob Wohnmobile unter die Ausnahme fallen, weiß ich leider nicht.

Frankreich:

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Fahrverbot gilt nur für Lastkraftwagen, ohne Gewichtsbeschränkung, auch für Warentransporte unter 3,5 Tonnen. Wohnmobile werden im Gesetz nicht erwähnt, aber ich bin dabei, das noch weiter zu recherchieren.

Marcus


Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!