Original geschrieben von Burgerman
Also ich behaupte mal der defekte Zaun ist rein Rechtlich völlig egal.

Keiner ist dazu verpflichtet sein Grundstück einzuzäunen.

Teils teils, der Hundehalter ist halt verpflichtet das Betreten der Nachbargrundstücke durch den Hund
ohne deren ausdrückliche Genehmigung zu unterbinden.

Hätte der Hundehalter dies getan, wäre beim Nachbarn diese unverzeihliche Kurzschlussreaktion
ja nie hervor gerufen worden.

Abgesehen davon das so ein Aussetzer auch eingesperrt gehört, am besten im Tierheim bei den scharfen Hunden



Nichts ist besser als so ein Ding