Original geschrieben von Wikinger
Da das Bild eines übel zugerichteten Hundes möglicherweise den Geschädigten erspart bleiben sollte, ist das Wegschaffen möglicherweise nachvollziehbar.

Du versuchst jetzt nicht allen Ernstes, das heimliche Töten und das anschließende Entsorgen des des Toten Tieres und der Falle (es wurden nur noch Teile gefunden) als Gnadenakt hinzustellen, oder? frown


Janz wichtig: Fresse halten angesagt!