Original geschrieben von fischi
Original geschrieben von Wikinger
Da das Bild eines übel zugerichteten Hundes möglicherweise den Geschädigten erspart bleiben sollte, ist das Wegschaffen möglicherweise nachvollziehbar.

Du versuchst jetzt nicht allen Ernstes, das heimliche Töten und das anschließende Entsorgen des des Toten Tieres und der Falle (es wurden nur noch Teile gefunden) als Gnadenakt hinzustellen, oder? frown


doch eigentlich schon, als möglichen Gnadenakt. Aber es gibt immer zwei Seiten.

Ich finde einige Äußerungen bedenklich in diesem Thread. Einiges scheint entweder eine Trotzreaktion oder eine psychische Störung zu sein.

Wer sagt denn außerdem, dass das Töten heimlich geschah. Und das Unterdrücken von Beweisen kann dem Beschuldigten auch nicht angelastet werden.


Vielleicht wird er ja verurteilt....



Atze


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