Original geschrieben von Caruso
Sind die berechtigt Fahrzeugausstattungen zu kontrollieren?

Hhmmm ... normalerweise nicht. Aber Mautaufsichtsorgane der Asfinag können durchaus auch für einen bestimmten Aufgabenbereich zu Organen der Straßenaufsicht bestellt werden, und die dürfen das.

Marcus


Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!