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Motorenspezialist
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Hallo
also wenn der Anhänger steht wie ein startender Jet dann würde ich auch etwas ändern, denn so ist es wohl mit der notwendigen Stützlast nicht weit her.
Und wenn wir dann doch mal die Gesetzeslage zu ihrem Recht kommen lassen, dann schreibt der Hersteller eines Produktes vor, wie dieses anzuwenden ist, das nennt sich bestimmungsgemäßer Gebrauch. Wer seinen G beruflich nutzt, ist nach Maschinenrichtlinie verpflichtet Maschinen und eine solche ist der G, bestimmungsgemäß zu benutzen. Unterlässt er es tritt er in die Haftung des Maschinenherstellers ein
Wird also das Produkt nicht bestimmungsgemäß in Gebrauch genommen, so haftet der Hersteller nicht für Schäden und es kann sein das bei einem Fahrzeug die ABE erlischt. Was ohne ABE passiert, das weiß wohl jeder.
Gruß
Thomas
Bremszangen VA aus G mit massiven Scheiben, Bremszangen G 55 VA, zu verkaufen
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