Hallo zusammen

Ich habe das im Landkreis Lörrach versucht und bin gescheitert. Nach STVZO ein LKW und nach Steuergesetz ein PKW! Zwei Gesetze die sich wiedersprechen aber man dabei gut verdienen. (Landesrecht versus Bundesrecht) Hurra Deutschland. Die Einstufung ist vom zuständigen Beamten und dessen Dienstanweisungen abhängig und das kann von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sein!
Am besten vorher erkundigen. Ach ja ich fahre einen 130CC und da ist das Verhältniss Ladefläche zur Personenbeförderungsfläche fast gleich, aber eben nur fast und der Beamte misst so wie es ihm gerade passt. Da ich die Sitzplätze aber brauche, bleibt mir nur übrig, zänhneknirschend zu akzeptieren. Mein Steuerfachanwalt hat das geprüft und abgewunken. Der Aufwand lohnt nicht. Die Differenz von ca. 150.00 Euro im Jahr zwischen LKW und PKW Besteuerung ist zu gering.
Übrigens, das Thema läuft schon seit längerem durch verschiedene Internet Foren (auch hier, sucht mal unter den älteren Beträgen) mit unterschiedlichen Erfahrungen. In NRW und Bayern wird am kulantesten beurteilt und vor Gericht ist ein Musterprozess am laufen der noch nicht abgeschlossen ist.

So, jetzt habe ich eine Frage an euch: Weiss schon jemand wie das dann mit der Besteuerung nach CO2 Austoss läuft? wird da nach LKW und PKW unterschieden und wenn ja, wie gross ist der Unterschied.

Grüsse aus dem Dreiländereck
Oliver