Zitat
Dann zum Finanzamt:Hier wurde verlangt:Trennwand bis zum Himmel,Verblechung der hinteren Seitenscheiben(Heckscheibe nicht),akzeptiert wurden Alucompoundplatten anstelle der Fenster in den Originalrahmen,nix verschweissen!!

Die haben bestimmt dieselbe Arbeitsanweiung vom RP Freiburg wie die in BB auch haben.
Ich verweise zum wiederholten Mal auf das KraftStG .
Da drin steht nix von Trennwänden, Verblechungen etc.


Gruss Monny

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[:O]===[O:]