na nicht ganz das:
"Verblechung der hinteren Seitenscheiben"
gilt nach (BFH-Urteil vom 05.05.1998, BStBl II 1998, 489)
und laut BFH-Urteil vom 30.09.1982, BStBl II 1982, 82 ist auch die objektive beschaffenheit für die einstufung verbindlich und das lässt dem finanzamt viel spielraum.
wurde mir von meinem finanzamt so mitgeteilt. die waren echt in ordnung. die haben alle karten auf den tisch gelegt, und wie oben angegeben begründet, ich hab alle anforderungen erfüllt und schwups mein 200tdi discovery war auch steuerlich ein LKW.
gruß eric