Hallo,

@ralfbock und AdreasHirsch: Genau das finde ich, ist eine sehr gute Frage. Das wichtigste dabei: ist das dann Steuerhinterziehung oder gibbet ne Strafe von 20 Euro oder so, wegen Mängeln am Fahrzeug oder was auch immer.
Theoretisch könnte man doch die Sitze in Originalposition mit 2-Tonnen-Spanngurten festmachen. Dann sind sie ja Gepäck und gehören nicht zum Auto, oder? Fragt sich, wie das die Beamten dann sehen mit dem optischen Erscheinungsbild des LKW.
Und wie ist es, wenn in meine Verblechungen in den hintern Scheiben plötzlich einfach abgefallen sind, weil die blöde verschweißt waren, Steuerhinterziehung? Gute Frage.

Grüße Sarotti

Zuletzt bearbeitet von Sarotti; 11/03/2009 08:23.