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Süchtiger
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Süchtiger
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Hallo,
@ralfbock und AdreasHirsch: Genau das finde ich, ist eine sehr gute Frage. Das wichtigste dabei: ist das dann Steuerhinterziehung oder gibbet ne Strafe von 20 Euro oder so, wegen Mängeln am Fahrzeug oder was auch immer. Theoretisch könnte man doch die Sitze in Originalposition mit 2-Tonnen-Spanngurten festmachen. Dann sind sie ja Gepäck und gehören nicht zum Auto, oder? Fragt sich, wie das die Beamten dann sehen mit dem optischen Erscheinungsbild des LKW. Und wie ist es, wenn in meine Verblechungen in den hintern Scheiben plötzlich einfach abgefallen sind, weil die blöde verschweißt waren, Steuerhinterziehung? Gute Frage.
Grüße Sarotti Na ja, die Sitze als Ladung darfst du natürlich mitnehmen. Aber du darfst keine Leute drauf sitzen lassen. Denn in/auf LKW dürfen keine Personen transportiert werden. Und selbst Ladungssicherung dürfte schwer zu argumentieren sein. Und wenn du nur noch 2 oder 3 Sitzplätze eingetragen hast und 4 oder 5 Leute im Auto sind, kommt es wohl als erstes darauf an, wie empfindlich die Herren von der Rennleitung auf die nicht angeschnallten Mitfahrer reagiert. Könnte gut gehen - muß es aber nicht...
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