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Maschtuff
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Original geschrieben von Stadtmensch
....kommt es wohl als erstes darauf an, wie empfindlich die Herren von der Rennleitung auf die nicht angeschnallten Mitfahrer reagiert. Könnte gut gehen - muß es aber nicht...


Egal, wie man es dreht und wendet - wenn die ABE durch nicht abgenommene Umbauten (wie hier diskutiert) erloschen ist, duerfte auch die Versicherung nicht mehr gueltig sein. Und das koennte sehr langwirkende Folgen haben!

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#320699 12/03/2009 06:51
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Sigi_H
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Leute! Die ABE erlischt schon lange nicht mehr wegen jedem Scheiß! Das wurde vor Jahren schon geändert.
Die ABE erlischt nur noch bei sicherheitsrelevanten Veränderungen und da gehören nicht mal die Reifen dazu.

Der Unterschied zeigt sich darin, ob man für eine Ordnungswidrigkeit blecht, oder eine Anzeige bekommt.

Ich traue den Behörden und vor allem den Finanzbehörden allerdings zu, dass ein Rückbau von Verblechung, Sitzen oder Trennwand dann eben auch nicht nach Verkehrsrecht sondern nach Steuerrecht behandelt wird und man dann Steuerhinterziehung am Hals hat.

[Ironiemodus an]
Aber wie wir alle von Zumwinkel und Co. wissen: IST DOCH GAR NICHT SO SCHLIMM mad ... zumindest nicht so schlimm, wie dem Arbeitgeber 1,30 Euro vorzuenthalten.
[Ironiemodus aus]

Ich könnte mir vorstellen, dass die Finanzbehörden ganz scharf auf so einen Präzedenzfall sind.

Sigi

#320707 12/03/2009 08:10
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Maschtuff
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Original geschrieben von Sigi_H
Leute! Die ABE erlischt schon lange nicht mehr wegen jedem Scheiß! Das wurde vor Jahren schon geändert.
Die ABE erlischt nur noch bei sicherheitsrelevanten Veränderungen und da gehören nicht mal die Reifen dazu.
Sigi


Ich war bisher der Meinung, daß Sicherheitsgurte und ihre Verankerungen in D relevante Punkte (auch im Sinne des Gesetzes) sind. Da muß ich mich dann wohl geirrt haben!

Trotzdem bleibt - neben der eventuellen Steuerhinterziehung - noch die Frage der Versicherung offen - oder werden bei Euch PKW und LKW mit den gleich Sätzen versichert? Würde bei einem Unfall (z.B. mit Personenschaden) die Versicherung zahlen, auch wenn mehr Personen im Auto saßen, als zulässig?

#320762 12/03/2009 17:56
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S�chtiger
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S�chtiger
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......die Versicherung wird sicher für die Personen auf den nicht eingetragenen Sitzen nicht zahlen wollen...
Ironimodus an: wenn Du aber die 4 zu befördernden Personen auf den zwei eingetragenen Sitzen unterbringst, inklusive Anschnallen, müßte sie wohl zahlen....
gruß
thomas

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Habemus Papam
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Habemus Papam
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Erstmal zahlt die Haftpflicht alles.
Wird das aber später vom Fahrer zurückfordern.

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