[quote=lindenbaum]...
Ein Küchenmesser hast als primären Verwendungszweck das Schneiden von Essbarem.
Eine Schußwaffe hat als primären Verwendungszweck das Töten (bei Langwaffen in Jägershand eher von Tieren, Faustfeuerwaffen wohl eher von Menschen)
Deine Argumentation mag auf den ersten Blick schlüssig wirken. Auf den zweiten Blick erkennt man schnell, dass sie nicht trifft.
Du machst nämlich den Fehler beim Messer auf "Küchen"messer zu spezifizieren und beim Schußwaffen zu generalisieren.
Damit ist der Vergleich keiner mehr, denn vergleichen kann man nur im wesentlichen Gleiches.
Zulässig nur so:
"Wenn künftig die traute Gattin ihren Mann nächstens mittels Küchenmesser/Axt/Schraubenzieher vom Leben zum Tode befördert, werden diese Mordinstrumente auch sofort verboten."
Dann hinkt er nämlich nur. Dann ist er nämlich vom landcruiser Uwe selbst. Und so spart er Text.
Solche polemischen Ausfälle halte in einer Diskussion, deren Auslöser der Tod von 15 Menschen war, weder für angebracht noch zielführend.
Grüße
(kein Waffennarr)
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Danke Moritz, hast mir das Suchen erspart!
@ Landcruiser:
Aus einer legalen Waffe kann schnell eine Illegale Waffe werden, nur durch Verlust/Diebstahl!
Zur Beretta: Eine Pistole mit 15 Schuß im Magazin als Verteidigungswaffe zu bezeichnen ist schon arg dreist! Demnächst wird die Kalaschnikow auch noch zur Verteidigungswaffe....
Oder die Luger 08, eher Parabellum 08. Weißt du woher der Name Parabellum kommt?
Si vis Pacem, para Bellum ("Wenn Du Frieden willst, bereite (Dich auf) den Krieg vor")
Aha, Verteidigungswaffe. Wenns nicht so ernst wär dass Du das ernst meinst könnte ich drüber lachen....
Gruß, Michael
PS: Hach was kann ich glücklich sein dass ich hier in meinem Elfenschloß Neunkirchen-Seelscheid/Rheinland/Deutschland/Europa noch nie in die Verlegenheit kam mich nach einer Waffe zu sehnen, dahin wo wirklich unter Umständen eine notwendig sein könnte fahre ich einfach nicht.