versteh' ich nicht, und ich gehöre zu den entsprechenden Organen. Kann man den entsprechenden Organen Hausverbot erteilen, wenn die einen Grund hätten, einzuschreiten? Im Ordnungswidrigkeitenrecht gelten die Vorschriften der StPO (§46(1) OwiG), somit kann auch das Grundstück betreten werden.
Warum sollte ein Fahrzeug den Vorschriften entsprechen, das nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Entstempelt man Fahrzeuge, die wegen defekter Bremse in der Werkstatt stehen?
Ich sehe keinen Grund eine gültige HU vorzuweisen, wenn mein Fahrzeug in meiner Auffahrt steht.


Atze


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