so, und nun mal im Ernst, ich zeige euch, dass es nirgendwo steht und ihr zeigt mir, dass ich was übersehen habe.


http://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html


So, hier steht nix drin, jetzt ihr, mit Hörensagen kommen wir nicht weiter, und zu sagen "...hat Recht..." güldet nicht.
Sonst sag ich, Fischi hat Recht.
Hätte teilnehmen können ist auch keine Rechtsgrundlage, sonst hätte man mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug auch teilnehmen können, Verstoß Pflichtversicherungsgesetz und Abgabenordnung, sind sogar Straftaten.


Noch frohe Ostern!


Atze


Mut zahlt sich bei uns immer aus


http://dresden-banjul.eu