Also mein Steuerberater hats mir so erklärt:

Entweder man nutzt die 1%-Regelung, dann brauch man den Quatsch mit dem Fahrtenbuch auch nicht ... falls sich das aber finanziell nicht gerade rechnet, geht der Weg am Fahrtenbuch nicht vorbei. Mir würde die 1% Regelung nix nützen ...

Das Fahrtenbuch sollte jedoch manuell geführt werden.
Hatte mich da damals schlau gemacht. Da bei den elektronischen Büchern Korrekturen problemlos jederzeit möglich sind, werden diese evtl. vom FA nicht anerkannt.
Wenn ich mich verschreibe, muss ich halt durchstreichen und korrigieren. Aber es bleibt nachvollziehbar.

Regelmäßige Pflege ist hier halt unabdingbar - später bekommt man die einzelnen Fahrten nicht mehr richtig zusammen ...


G-aby
burgerfrau

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