es scheint also tatsächlich so zu sein, daß ein Finanzbeamter selbst bei einer offensichtlich 100%igen gewerblichen Nutzung -falls er irgendwelche Ungereimtheiten zu sehen glaubt - ein Fahrtenbuch oder vergleichbares verlangen kann. blush

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...heißt also, selbst wenn ich die 1%-Regelung mache, kann mir irgendso ein Heini im nachhinein ein Ei ins Nest legen.

Ums Fahrtenbuch kommt man heutzutage leider ned rum. Und wenn einer son Fin.-beamten erwischt, dann sowieso ich grin


wir schaffen das?