Danach kann man googeln:

"Anhang zu §30c STVZO


6.§ 72 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a) Nach der Übergangsbestimmung zu § 30c Abs. 3 wird folgende Übergangsbestimmung eingefügt:

„§ 30c Abs. 4 (Frontschutzsysteme)

ist spätestens ab dem 1. Juni 2008 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge und die von diesem Tage an zum Verkauf angebotenen Frontschutzsysteme anzuwenden."

Ansonsten würd ich auf der Stoßstange zwei Laschen,mit vorhandenen Löchern montieren und darauf die Scheinwerfer.
Wenn sie vibrieren,oberhalb mit einer dünnen Lasche am Kühlergrill befestigen.