Hallo,
Zitat
Gilt die Wohnmobilzulassung noch (auch wenn sie bereits 1992 erstellt wurde?) oder kann sie mir aberkannt werde
das ist ja gerade der Witz. Das FA hält sich nicht an das was im Schein steht. Das bedeutet wenn dein Fzg. unter einem Mindestwert von der Höhe ist, also z.b. 2,30m, dann wird das FA pauschal erstmal sagen dass du keine Stehhöhe hast und du wirst nach Hubraum besteuert. Natürlich wirst du sagen, es ist ein Womo. Danach wirst du aufgefordert beim FA vorzufahren. Die prüfen dann, quasi wie der Tüv, ob der Kriterienkatalog des FA´s eingehaltem wird.
Für das FA gilt: Stehhöhe (1,70m), Küche, Sitzen, schlafen und das alles ohne umzubauen.
Im Schein bleibt weiterhin Womo stehen, aber wenn die Kriterien nicht eingehalten sind ists fiskalisch grin ein Pkw o.ä. Das klingt Schizophren, und ist es auch motz
Ich hoffe das hilft
Gruß Flo


Wer anderen eine Bratwurst brät - hat meist ein Bratwurstbratgerät.