Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von Walton
Zustellung von Willenserklärung

K260 meint die Zustellung durch Gerichtsvollzieher

Ah,der es dann auch lustig in irgendeinen Schlitz stecken kann,
auf dem irgendein Name steht:
"Bei der Zustellung selbst übergibt der Gerichtsvollzieher nunmehr den Briefumschlag mit der beglaubigten Kopie dem Empfänger persönlich (oder wirft das Schriftstück in den Briefkasten des Empfängers ein)"

....man hat aber einen sehr glaubhaften zeugen gegen den
auch rechtsanwälte oder richter selten etwas einzuwenden
haben...... grin whistle2


coffee


gruss siggi109

wenn der klügere immer nachgibt....ist er irgendwann der dumme!


mein teiledealer....FWD