Original geschrieben von Stippo
Ich für meinen Teil fahre nicht in Gebiete, für welche vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung besteht.

Meinst Du "Reisewarnung" im Wortlaut, wie bei Afghanistan, oder "rät ... eindringlich ab" bei Tunesien, oder "Da Ziel der Anschläge jedoch in zunehmendem Maße auch von Touristen frequentierte Einrichtungen sind (z.B. Flughafen), kann die Gefährdung von Personen nicht ausgeschlossen werden.

Übergriffe mit eindeutig kriminellem Charakter auf Touristen haben zugenommen." (Korsika).

Ich denke der Hinweis darauf, dass die meisten "dringenden Sicherheitshinweise" (nicht: "Reisewarnung" - Kostenloser Storno von Pauschalreisen ist erst bei diesem Wort möglich!) erst NACH den bekannten Entführungen verlautbart wurden, sollte die Entführungsopfer von Tunesien, Mali, Ägypten etc. schon mal aus der Diskussion nehmen.

Übrigens: Bei den Sicherheitshinweisen zur Türkei wird die Entführung der Bergsteigergruppe am Ararat nicht erwähnt, das Wort "Entführung" kommt gar nicht vor. Da scheint man doch auf die türkische Regierung Rücksicht nehmen zu wollen ...

Generell scheint es ratsam, vor Antritt einer Fernreise die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für die entsprechenden Zielstaaten auszudrucken. Man weiß ja nicht, ob man sie später als Beweis für das Nichtbestehen einer Reisewarnung zum Reiseantritt noch braucht.

Marcus


Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!