Und dann am besten mit beiden Kaufverträgen und der eidesstattlichen Erklärung vom Vorvorbesitzer zur Zulassungsstelle.

Und ansonsten wie Caruso schon sagt mal mit der Fahrgestellnummer nachfragen ob er irgendwo
als gestohlen gemeldet ist. Wenn nicht kannst du dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim
Kraftfahrtbundesamt beantragen wink


Nichts ist besser als so ein Ding