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Also;
folgender Text
Wohnmobile
ACHTUNG - NEU! - Die Berechnung entspricht der aktuellen Bundesgesetzgebung!
Neu! Rückwirkend vom 01.01.2006 an werden alle Wohnmobile, unabhängig von ihrer zulässigen Gesamtmasse, mit einem eigenen Kfz-Steuersatz erfasst. Dieses entschied, nach Stellungnahme und Entwurf der Bundesregierung vom 10.02.2006 und der Bundestagsentscheidung vom 09.11.2006, der Bundesrat am 24.11.2006. Für die Zeit vom 01.05.2005 bis 31.12.2005 werden Wohnmobile demnach bei zulässiger Gesamtmasse bis 2800 kg wie Personenkraftwagen und bei zulässiger Gesamtmasse über 2800 kg wie Nutzfahrzeuge bis 3500 kg zul. Gesamtmasse oder Nutzfahrzeuge über 3500 kg zul. Gesamtmasse besteuert. Nach Bundesratsentscheidung und Bestätigung durch den Bundespräsidenten am 21.12.2006 wurde das "Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes" am 28.12.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist die Verwirrung um die Besteuerung der Wohnmobile zu Ende. Alle Wohnmobile werden nun nach ihrer Schadstoffklasse (Emissionsgruppe) und ihrer verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtmasse besteuert, wobei die zulässige Gesamtmasse kontinuierlicher als in allen bisherigen Vorschlägen in die Berechnung eingeht. Für aufgelastete Fahrzeuge ist die Kfz-Steuer höher als die ehemalige Besteuerung als Nutzfahrzeuge bis 3500 kg zul. Gesamtmasse. Vor allen Dingen jedoch wird dem Schadstoffausstoß nun Rechnung getragen. Dieses wurde seit Jahren gefordert und ist von der Besteuerung der Nutzfahrzeuge über 3500 kg zul. Gesamtmasse her bekannt. Zur Berechnung der Kfz-Steuer für Wohnmobile klicken Sie bitte unten auf den blauen Button. TIPP: Nutzen Sie, wenn möglich, ein Saisonkennzeichen!
=> Laut Rechner ergibt sich dabei, bei Schlüsselnummer "00" ein Jahressteuersatz von 450 Euro. Diese Steuer schein pauschal zu sein, da der Hubraum beim Rechner nicht abgefragt wird.
Kann das stimmen?
Gruß
Flo
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Gilt die Wohnmobilzulassung noch (auch wenn sie bereits 1992 erstellt wurde?) oder kann sie mir aberkannt werden?
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Naja,wenn der wagen nichts hat,was einer Womoausstattung im Entferntesten ähnelt,könnte schon ein ganz heißer TÜVprüfer...
Wo hast du denn welche Werte eingegeben? Man braucht Gewicht und Euroeinstufung.
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na ja mit womo hat das eigentlich nicht viel zu tun, man hat halt genug platz um bequem drin zu schlafen, zu 2-3 nebeneinander geht schon Berechnet habe ich das mit dem <kfzsteuerrechner von der huk coburg. klick mich: steuerrechner
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Naja,es gibt auch FAs,die versteuern stur nach Hubraum, macht auch Sinn,wenn 5 Sitzplätze vorhanden sind.
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Na, da gab´s doch auf der Pro-Allrad-Seite mal ne schöne Foto-Abhandlung zu den einzelnen Varianten und deren Besteuerung. Mein Buschtaxi hat z.B.Stehhöhe, aber keine Spüle,sondern nur einen Kocher drin. Aber ich hab noch keine Lust mich zu Streiten. GRuß aus Berlin
Zuletzt bearbeitet von AndreasHirsch; 27/05/2009 06:51.
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Hallo, Gilt die Wohnmobilzulassung noch (auch wenn sie bereits 1992 erstellt wurde?) oder kann sie mir aberkannt werde das ist ja gerade der Witz. Das FA hält sich nicht an das was im Schein steht. Das bedeutet wenn dein Fzg. unter einem Mindestwert von der Höhe ist, also z.b. 2,30m, dann wird das FA pauschal erstmal sagen dass du keine Stehhöhe hast und du wirst nach Hubraum besteuert. Natürlich wirst du sagen, es ist ein Womo. Danach wirst du aufgefordert beim FA vorzufahren. Die prüfen dann, quasi wie der Tüv, ob der Kriterienkatalog des FA´s eingehaltem wird. Für das FA gilt: Stehhöhe (1,70m), Küche, Sitzen, schlafen und das alles ohne umzubauen. Im Schein bleibt weiterhin Womo stehen, aber wenn die Kriterien nicht eingehalten sind ists fiskalisch  ein Pkw o.ä. Das klingt Schizophren, und ist es auch Ich hoffe das hilft Gruß Flo
Wer anderen eine Bratwurst brät - hat meist ein Bratwurstbratgerät.
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Hallo Flo,
die Zulassung kann dir normalerweise keiner (TÜV oder FA) aberkennen, das FA kann die WOMO Zulassung aber aus schon genannten Gründen nicht anerkennen. Du brauchst halt die Stehhöhe vor der "ominösen" Spüle und einen einigermaßen einsatzgebundenen (Womo) Ausbau. die Steuer kann schon stimmen, den das ist der Höchststeuersatz für WOMO in deinem Fall. Hab ich für meinen HDJ 80 auch bezahlt. Übrigens hat es bei mir gereicht ein paar Fotos ins FA zu schicken.
Gruß Stippo
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die Zulassung kann dir normalerweise keiner (TÜV ...aberkennen, Hast du da schonmal den TÜV zu konsultiert?
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War ja damit beim TÜV - keine Probleme
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