|
|
Joined: Apr 2007
Posts: 144
viermalvierer
|
|
viermalvierer
Joined: Apr 2007
Posts: 144 |
@Flick
Die Aussage von Marcus ist richtig. Stehtage müssen bezahlt werden, auch bei Wechselkennzeichen. Bei einer Fahrt ins Ausland hat man aber einen Rückerstattungsanspruch.
Schwere Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3500 Kg bezahlen eine PSVA. Diese beträgt Fr. 650,- pro Jahr (mit Rückerstattungsanspruch) Für jeden Tag, den man nachweislich mit dem Wohnmobil im Ausland weilte, kann 1/360-stel zurückgefordert werden.
Genaue Informationen und das Rückerstattungs Formular kannst Du von der Homepage der eidg. Zollverwaltung herunterladen.
Fredy
Last edited by Omani; 24/06/2009 10:15.
|
|
|
Posts: 37
Joined: September 2002
|
|
|
0 members (),
978
guests, and
0
robots. |
|
Key:
Admin,
Global Mod,
Mod
|
|
|
Forums41
Topics44,522
Posts677,082
Members10,197
| |
Most Online13,618 Feb 20th, 2026
|
|
|
|