Original geschrieben von Caruso
Was passiert eigentlich/muss man tun,wenn einem Vorstand die Entlastung widersagt wird?

Der Vorstand kann es zur Kenntnis nehmen, mehr kann er nicht tun ..

Die Folge einer "Nichtentlastung" ist, das der Betroffene (einzelnes Vorstandsmitglied) - für den zur Abstimmung (Entlastung) stehenden Zeitraum - ggf. persönlich für eine fehlerhafte Geschäftsführung haftbar gemacht werden kann.

Zuletzt bearbeitet von Harald300GD; 25/06/2009 22:35.