Original geschrieben von Wolff
... Große Scheune Werkstatt sollten vorhanden sein oder gemäß Bebauungsplan errichtet werden dürfen (B-Plan im Außengebiet???)
...

Der Außenbereich ist unbeplant, sonst gäbe es dort einen B-Plan.

Und da sind Bauvorhaben i.d.R. unzulässig, es sei denn sie sind privilegierte Vorhaben z.B. für die Landwirtschaft.

Wäre so eine der Sachen, die man vorher klären müsste. Ob und inwieweit die Baubehörde da mitmacht und wie weit sie keinen von der nächsthöheren Baubehörde auf die Finger bekommt.