Original geschrieben von Lupo
Tendenziell würde ich KEIN "Anwesen" kaufen, sondern nur ein Grundstück, wo ich irgendwas "errichten" dürfte,

§35 Baugesetzbuch
sagt ...

vergiß es !

Bauen darf man nur da, wo auch ein Bebauungplan besteht und die gibt zu 100% niemals jwd (janzweitdraußen).

Bauen im Außenbreich ist eben in §35 geregelt und der sagt ganz grob dass eben nicht gebaut werden darf. Es gibt eng begrenzte Fälle, wo es doch geht aber die sind wirklich sehr eng begrenzt.

Gruß
Jens


“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.”
(Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)