Ich denke es wird weniger schwer sein aus einem bisher landwirtschaftlichem Betrieb einen privat genutzten Haushalt zu machen als umgekehrt, aber das wird natürlich vorab geklärt.
Danke für den Hinweis.
@Ranx
PV? Wasn des? Steh grad aufm Schlauch...
voooorsicht..............

bei uns in der nähe ist ein restbauernhof nicht zu verkaufen da
er NICHT umgenutzt werden kann.
für die bebauung gild die ausnahmeregelung nur in verbindung
mit der nutzung als bewirtschafteter bauernhof mit erholungs-
gaststätte.eine umnutzung als wohnhaus mit gaststätte wird
seit jahren blockiert.
der hof ist 1,5km vom ort entfernt.
die begründung............keine müllabfuhr möglich da zu
weit ausserhalb (blödsinn

),nicht an wasser und abwasser angeschlossen..........
der besitzer kann den hof nicht verkaufen obwohl er
gern möchte.
also immer alles vorher abklären,sonst kann es ärger geben.
