Hallo,

das mit der "erhöten Regelmässigkeit" kommt wohl daher (Lehrbuch):

Es handelt sich um ein Gewerbe, wenn eine Tätigkeit selbständig, regelmäßig, entgeltlich und mit der Absicht auf Gewinnerziehlung ausgeübt wird. Es ist egal, ob es sich um ein Gewerbe mit neben- oder hauptberuflichen Charakter handelt.

Wie das jetzt ausgelegt/ausgelebt wird ...... mhm..... ich denke aber nicht das es Probleme gibt wenn man mal ein paar Klamotten bei Ebay vertickt (auch nicht wenns 51 sind :-)


Grüsse