Original geschrieben von landcruiser
Der Luchs unterliegt dem Jagdrecht (§2 BJagdG), ist aber ganzjährig geschont.

Deine Paragraphen sind immer wieder sehr hübsch anzusehen, aber sie sind das Papier nicht wert auf dass die geschrieben sind, solange sich nicht daran gehalten wird und Verstöße dagegen nicht geahndet werde.

Das und NUR DAS ist das Thema um das es für mich geht.


Der Charme eines Geländewagens wächst mit dem Grad seiner Abnutzung.