Eintragungszwang:nein.
Kann man aber, bei mir steht "Reserverad auf Motorhaube serienmäßig" in den Papieren. Hat der Tüvi damals (2002) ungefragt eingetragen als ich die Karre
zum Womo umschreiben liess. Gilt normalerweise aber als Ladung, Dachgarten muss man ja auch nicht eintragen...
Haste zwar nicht gefragt, aber hier noch allgemeiner Senf zum Reserverad auf Motorhaube: ich würde es nicht mehr tun.
Meine Haube hat nach nur 130tkm mit 7.50er auf 5,5er Felge einen ca. 10 cm langen Riss vorne links, den Verschlussdorn und einen der beiden Abstandshalter hat's vor 6 Monaten in Peru rausgerissen. Die Umbördelung vorne hat bis auf eine sämtliche Nieten eingebüsst (ausgeschlagen). Von den Nieten
der oberen Verstärkungsplatte (Riffelblech) habe ich auch schon 6 ersetzt.
Untere Platte 2.
Verstärkte Scharniere sind Pflicht, ausser man gewöhnt sich an das Geklapper.
Schliessen kann ich die Haube nur noch mit nachträglich montierten Haubenverschlüssen. Muss nicht so kommen, aber es ist halt stark abhängig davon, wo man rumgurkt.
Auf normalen mitteleuropäischen Strassen sollte der Mist funktionieren.
Im Würgungskreis von ADAC & Co. würde ich das Reserverad sowieso zu Hause lassen. An die Daueraussicht auf den Reifen werde ich mich wohl nie gewöhnen...