Das mit der "Ladung" würd ich so auch nicht unterschreiben. ich war wegen meinem Rad auf der Haube im Rhein Main Gebiet schon bei drei unterschiedlichen TÜVern und DEKRAfuzzies. Einheitliche Aussage:

Eine Reserverad ist ein Reserverad und daher keine "allgemeine Ladung". Auch ein Bierfass darf man sich nicht auf die Haube schnallen, auch wenns Ladung ist.

Reserverad auf der Haube wird nur eingetragen wenn keine Sichtbehinderung und es ein Gutachten dazu gibt. Gibt es keine Sichtbehinderung und die Halterung hat kein Gutachten wird nichts eingetragen. Hat die Halterung ein Gutachten und man sieht nichts ist es aber OK :-)

Hast du kein Gutachten über deine Halterung benötigst du einen Festigkeitsnachweis. Sonst könntest du die Halterung ja auch aus Holz bauen.

Die einzige Halterung die Eingetragen werden kann ist nach Aussage des TÜV die von ex-tec. Auch mit nem 265er auf der Haube.

Ich hab die Halterung vom nakten dingsbums drauf. Hält bomben fest. Ich fahr das Rad aber nur im Urlaub auf der Haube spazieren.

Am Ende muss es jeder selbst wissen. Blöd wirds erst wenn mal was passiert und das Gebiss eines 85 jährigem im Reifen steckt .....

Grüße


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Die Wahrheit ist irgendwo da draussen