im anfangsposting hiess es, der hund wäre durch ein loch im NACHBAR(!)-zaun auf das grundstück gelangt. demnach wäre der schlächter zumindest der verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen.
oder der nachbar - und somit hundehalter. zack, wieder die andere seite der medaille. denn ein zaun hat auch stets zwei seiten. diesseits und jenseits.