Original geschrieben von lindenbaum
Der Händler darf sie eigendlich Deiner frau gar nicht verkaufen! Es sei denn sie kann ihre Sachkunde nachweisen.

nachschlag

Auf Grund welcher Rechtsgrundlage?

versteh mich nicht falsch.
Inhaltlich sprechen wir eine Sprache, nur mit "Hörensagen" komme ich hier nicht weiter nono


"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"