Original geschrieben von Troll
Original geschrieben von lindenbaum
Der Händler darf sie eigendlich Deiner frau gar nicht verkaufen! Es sei denn sie kann ihre Sachkunde nachweisen.

nachschlag

Auf Grund welcher Rechtsgrundlage?

versteh mich nicht falsch.
Inhaltlich sprechen wir eine Sprache, nur mit "Hörensagen" komme ich hier nicht weiter nono

Ist zwar Hörensagen, ein Freund von mir ist Forstwirtmeister und Lehrer an einer Berufsfachschule. Die Info, dass die Fachhändler sich eigendlich darauf geeinigt haben die Tophandle Maschinen nicht an private Endverbraucher zu verkaufen stammt von
ihm.

Original geschrieben von wikipedia
TopHandle-Motorsägen, früher auch als Einhandmotorsägen bezeichnet: Relativ kleine Spezial-Motorsägen. Bei der TopHandle-Säge ist der sonst hinten angeordnete Gasgriff oben auf der Säge angebracht, um eine kompakte Bauform zu erreichen. Die Bedienung mit einer Hand bietet sich an, ist aber gemäß Unfallverhütungsvorschriften (UVV) verboten, da dann im Ernstfall die Sicherheitseinrichtungen der Säge nicht mehr ansprechen. Diese Sägen dürfen nur für die Baumpflege verwendet werden. Der Sägenführer muss eine Sonderausbildung absolviert haben.



Wie geschrieben, Fachhändler! Ob das alle wissen, wer sich daran hält, das steht natürlich auf einem anderen Blatt! motz

Gruß, Michael


Last edited by lindenbaum; 29/08/2009 16:03.

Intuition ist die Gabe, die Lage in sekundenschnelle falsch zu beurteilen