Wie ist das eigentlich aus versicherungstechnischer Sicht, wenn sich nach nem Sturm ein dabbeder Spaziergänger ein Bein im Wald bricht, weil da ein Baum rumliegt? Haftet man da als Besitzer? Gibts da so ne Art Sorgfaltspflicht oder sowas?
Uns betrifft das Thema möglicherweise auch recht bald...


Der Charme eines Geländewagens wächst mit dem Grad seiner Abnutzung.