Original geschrieben von Creutzfeld
Moin!

...Allerdings weiß ich nicht wie das dann mit der H-Zulassung ist.Gab es soetwas schon 1980?

Gruß aus 50km Entfernung, Creutzfeld

Hi,

stand Heute gibt es noch die Vorschrift, dass ein Motorumbau, der 10 Jahre nach der erstzulassung stattgefunden das Fahrzeug dennoch als historisch gelten lässt. Manche Prüfer akzeptieren, dass ein Motorumbau heute auf einen Motor, den es 10 Jahre nach der Erstzulassung gab auch mit H-Kennzeichen belohnt wird. Ob das bei anderen Umbauten gilt weis ich nicht. Allerdings gibt es wohl eine Regelung, die besagt, dass ein Umbau der zu saubererem Abgas ührt (z.b. Kat) oder besserer Insassensicherheit (z.B. Gurte auf der Rücksitzbank) akzeptiert sind. Vielleicht kann man auf der Basis auch von den grösserern Rädern zum geringeren Spritverbrauch und damit vermintertem Schadstoffausstoss argumentieren.

Hat jemand hier zufällig die entsprechenden Paragraphen zur Hand?

Gruss,
Marc


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VW 183 TDi AFN
WDB4633231X137xxx - 270cdi
WDB4633411X170xxx - 320cdi V6
WDB2102261B446xxx - 320cdi Reihe