Und der Auflieger zählt
als Anhänger

Nein tut er nicht,es sei denn es handelt sich hier um einen
"lastaufliegenden Anhänger",dann ist es aber kein Sattel mehr.
Da war mit Klasse 3 bei 7,5t Schluss,wurde als ein Fahrzeug betrachtet.Ob man da noch einen Zentralachsanhänger hinter machen konnte?
Die Klasse 2 fängt da ja auch mit 7,5t an.