Hi DaPo

zu Deinem Fall Eins: Den kaufe ich Dir schlicht und ergreifend nicht ab! JEDES Arbeitsgericht (und jeder Arbeitgeber auch) weiß, dass ein befristeter Arbeitsvertrag nicht gekündigt werden muß. Er läuft einfach aus, egal ob der Arbeitnehmer krank oder gesund ist. Das ist einer der Punkte, den wir als Gewerkschafter auch anprangern, denn bei Frauen läuft er sogar dann einfach aus, wenn sie schwanger geworden sind. Dadurch wird natürlich jeder Mutterschutz und der Kündigungsschutz natürlich auch völlig ausgehebelt.
Aber genau das ist ja der Grund, warum dieses Gerede vom guten Kündigungsschutz in D nur heisse Luft ist. Kettenbefristungen sind inzwischen Gang und Gäbe ... und zwar nicht nur in Saisonbranchen, wo Befristungen ja Sinn machen, sondern überall. Die wissen genau, dass Befristete das Maul halten, ja sogar nicht mal der Gewerkschaft beitreten, denn es könnte ja was rauskommen.

Befristungen ohne sachlichen Grund sind einfach ein Machtinstrument und entsprechend floriert der Mißbrauch!

was Du im Fall Zwei beschreibst nennt man Sozialauswahl. Die wird in der Regel in Form einer Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber neutral festgelegt und zwar bevor der "Fall" (Arbeitsmangel oder Betriebsänderung) eintritt. Der Grund dafür ist, dass man mit diesem Instrument nicht einfach mißliebige Mitarbeiter (ganz oft Gewerkschafter) oder halt die mit der falschen Nase rausekelt. Wenn das Arbeitsgericht so entschieden hat wie Du schreibst, dann geht das nur dann, wenn der Arbeitgeber mit Arbeitsmangel argumentiert hat. Wenn das stimmt, dann bin ich auch für eine soziale Auswahl und sage, dass ein Familienvater der noch dazu länger im Betrieb ist mehr Schutz geniessen muß, als ein junger, erst kurz angestellter Lediger (siehe Grundgesetz, Sozialbindung des Eigentums). In Deinem Beispiel würde ich in der Tat sagen, dass es sich erst mal um Willkür handelt. Dass sich dann noch rausstellt was er wirklich angestellt hat war wohl Zufall, aber dann war der Arbeitgeber wiederum schlecht beraten, wenn er nicht sofort eine zweite ordentliche Kündigung hinterherschiebt und stattdessen eine Abfindung zahlt.
Entweder der Arbeitnehmer hatte einen richtig schlauen Anwalt (vermutlich der Rechststellensekretär des DGB smile ), oder der Anwalt des Arbeitgebers war schlicht doof smile
Aber auch das spricht nicht für eine Lockerung des sowieso löchrigen Kündigungssschutzes.

Klar führen Mindestlöhne erst mal zu höheren Preisen. Aber ganz ehrlich, das juckt mich wenig, wenn Dienstleistungen teurer werden, die man sich sowieso nicht leisten kann. Was ich konsumiere kann ich in weiten Teilen selbst bestimmen, aber viele Millionen in D können nicht mehr frei entscheiden einfach eine besser bezahlte Arbeit anzunehmen. Sollte durch den Mindestlohn der Frisör teurer werden, ist das auch ok.

Die ganze neoliberale Ideologie vergisst, dass Wirtschaft ein Kreislauf ist ... oder besser gesagt, seitdem die deutsche Wirtschaft und ihre Handlanger in der Politik auf Export setzen, können sie uns ohne eigene Einbußen aushungern. Der gesellschaftliche Konsens und die soziale Marktwirtschaft sind denen so scheißegal wie Ihr Kleinunternehmer. Woran man übrigens wieder sieht, dass Ihr eigentlich mit uns in einem Boot sitzt ... vielleicht kapiert Ihrs ja irgendwann!

Exportweltmeister zu sein ist richtig Scheiße. Für uns Arbeitnehmer in D und für die anderen Länder in die wir exportieren auch, weil ihnen eigene Wertschöpfung vorenthalten wird. Verdienen tun dabei nur die exportierenden Konzerne.

Sigi

Last edited by Sigi_H; 14/09/2009 13:19.