Verplomben nein,

aber mit ner genauen Packliste, die der Zöllner bei der Ein- und Ausfuhr abhacken kann, wär man auf alle Fälle auf der sicheren Seite....

Zitat
Transit
Abgabenpflichtige Privatwaren, welche für den Transit durch die Schweiz bestimmt sind, müssen bei der Einreise angemeldet werden.

Werden Privatwaren bis zu einem Gesamtwert von Fr. 5'000.- durch die Schweiz befördert, so erfolgt die Abfertigung an der Grenze in der Regel formlos. Diese Regelung gilt nicht für abgabenpflichtige alkoholische Getränke, Lebensmittel und Tabakwaren.

Für alkoholische Getränke, Lebensmittel und Tabakwaren sowie Privatwaren über einem Gesamtwert von Fr. 5000.- wird bei der Einreise ein Transitschein erstellt und es ist eine Kaution zu hinterlegen, die anlässlich der Wiederausfuhr mit der Ware vom Ausgangszollamt erstattet wird. Solche Hinterlagen erfolgen üblicherweise mit Bargeld (CH-Franken oder €, rückerstattet werden CH-Franken). Die Zollstellen können in bestimmten Fällen auch für Waren mit einem Gesamtwert von unter Fr. 5000.- eine Kaution verlangen.


admin.ch Zollinfo

Mein Tip: Bleibe er auf der Rheinseite, wo die gelben Schilder stehen.


Save a Cow! Eat an Vegetarien.