http://www1.adac.de/images/ADAC_Bes...ft_Gruppenversicherungen_tcm8-267976.pdf


daraus:

§ 4 In welchen Ländern besteht Schutz und was gilt als Ihr Wohnsitz?
1. Es besteht Schutz für Schäden im Geltungsbereich Europa und, soweit die Leistungen nach §§ 12–21
weltweit erbracht werden, auch auf der ganzen Welt.
Der Geltungsbereich Europa umfasst das geografische Europa
einschließlich des Gebietes Deutschlands,
die außereuropäischen
Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie
die Kanarischen Inseln, Azoren
und Madeira.
Die Leistungen nach § 22 und § 30 werden ab der Grenze des Geltungsbereiches Europas erbracht,
auch wenn der Schaden außerhalb des Geltungsbereiches Europas eingetreten
ist.
2. Als Wohnsitz im Sinne dieser Bedingungen gilt die in der ADAC-
Mitgliedschaft genannte Adresse.
Ist
eine Adresse in der ADAC-Mitgliedschaft nicht