Original geschrieben von Caruso
...
"Daneben werden weitere Ausnahmen erteilt, wenn

* für ein EURO-3-Fahrzeug kein Dieselpartikelfilter nachgerüstet werden kann "

http://www.hannover.de/de/umwelt_bauen/umwelt/lulaestr/luft/luft_rein/Ausnahmeregelungen1/index.html

Du musst auch weiterlesen, da kommen nämlich noch einige Kleinigkeiten.

Als da wären

1. für Privatpersonen und Vereine
2. das Kfz nicht auf „grün“ nachgerüstet werden kann
3. die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann (Nettoeinkommen von unter 1.290 € bei Einzelpersonen)
4. ein Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Umweltzone vorliegt oder die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine außergewöhnliche Belastung darstellt

Wohl gemerkt müssen all diese Voraussetzungen vorliegen.