Original geschrieben von landcruiser
Als da wären

1. für Privatpersonen und Vereine
2. das Kfz nicht auf „grün“ nachgerüstet werden kann
3. die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann (Nettoeinkommen von unter 1.290 € bei Einzelpersonen)
4. ein Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Umweltzone vorliegt oder die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine außergewöhnliche Belastung darstellt

Wohl gemerkt müssen all diese Voraussetzungen vorliegen.


das hätte man doch einfacher formulieren können ......


gehbehinderte Rentner, die die Abwrackprämie nicht in Anspruch genommen haben, dürfen auch ohne Plakette mit ihrem Fzg. in die Innenstadt