@BJ43:

Das posting vom 17.04.2005 um 17:58 Uhr ist schlichtweg falsch, wenn fettgedruckt behauptet wird „Finanzämter können keinen Widerspruch gegen den Bescheid ablehnen“ und damit impliziert werden soll, daß Greenbee keine Ahnung hat.

Richtig ist vielmehr, daß jede Behörde, welche einen Bescheid gegenüber einem Bürger erläßt, zur Nachprüfung verpflichtet ist, wenn der Betroffene mit dem Bescheid nicht einverstanden ist. Dazu dient der Widerspruch, der unbedingt innerhalb eines Monats eingelegt werden muß. („Hiermit widerspreche ich Ihrem Bescheid vom ... betreffend Aktenzeichen ...“)

Auf diesen (fristgemäß eingegangenen und mit Gründen versehenen) Widerspruch hin wird dieselbe Behörde erneut tätig. Diesmal aber auf einer höheren Ebene, wo der vom untergeordneten Sachbearbeiter bewirkte Bescheid überprüft wird. Dabei ist es völlig egal, ob es sich bei der Behörde um das Fachamt einer Stadtverwaltung, um eine Rentenversicherungsanstalt oder um eine Finanzbehörde etc. handelt.

Die betreffende Behörde kann dann entweder den ursprünglichen Bescheid gegenüber dem Bürger bestätigen oder aber dem Widerspruch des Bürgers stattgeben.

Erst dann, wenn der Widerspruch zurückgewiesen werden sollte, hat der Bürger das Recht, gegen die Behörde und den in seiner Sicht negativen Bescheid ein ordentliches Gericht anzurufen. Auch dabei sind wieder entsprechende Fristen zu beachten.

Diese Verfahrensweise hat den Sinn, daß der Behörde erst einmal die Gelegenheit gegeben werden soll, einen eventuellen Fehler noch selber zu korrigieren, ohne daß sofort ein externes Gericht mit dem Fall beschäftigt werden muß. So sollen unter anderem auch unnötige Verfahrenskosten vermieden werden.

Also, es ist nicht richtig, Greenbee der Verbreitung von Unwahr- oder Halbwahrheiten zu bezichtigen!

Natürlich kann man über die beste Verfahrensweise zur Bekämpfung der Behördenwillkür geteilter Meinung sein. Nur sollte man sich selber bei seiner eigenen Argumentation korrekter Fakten bedienen.

mfg

Rainer




Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)