Schau mal in die Satzung.
Bittesehr:
"§4 Verlust der Mitgliedschaft
...
* (3) Der Ausschluss erfolgt:
- wenn ein Mitglied grob fahrlässig gegen die Satzung verstößt oder sich Vereins schädigend verhält,
- bei Beitragsrückstand von mehr als drei Monaten "