Weiß jemand, ob Erbrecht irgendeinen Einfluß durch die Staatsangehörigkeit erfährt?

Konkret: wenn ich meine Staatsangehörigkeit von D nach A wechsel, meine Eltern aber natürlich weiter Deutsche und in Deutschland wohnhaft bleiben, und einer von ihnen stirbt, gibt es dann Probleme?

Ich kann's mir ja nicht vorstellen, weil Tochter bleibt Tochter, Geschwister hab ich keine und außerdem gibt's eh kaum was zu erben...

Mir geht's nicht um Details, nur um's Grundsätzliche...


The universe is made of protons, electrons, neutrons and morons.